Das Extra im Handwerk:

Die überbetrieblichen Lehrgänge

Im Handwerk gibt kleine und größere Ausbildungsbetriebe, einige sind auf besondere Tätigkeiten spezialisiert, bei anderen hängt die Art der Tätigkeit von den Kunden und deren Aufträge ab. Um sicherzustellen, dass am Ende der Ausbildung die Auszubildenden über einen vergleichbaren Stand an praktischen Fertigkeiten verfügen, gibt es die „überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ (ÜLU), praxisbezogene Fachlehrgänge mit festgeschriebenen Inhalten, die in der Regel in Beruflichen Bildungszentren der Handwerksorganisationen stattfinden. Die ÜLU im Handwerk ist fester Bestandteil der Ausbildung, d. h. die Auszubildenden sind zur Teilnahme verpflichtet und der Ausbildungsbetrieb muss seine Azubis dafür freistellen und die Lehrgangskosten tragen.